Allgemeine Geschäftsbedingungen

eingetragen und niedergelassen in Bovenkarspel bei der Hoofdstraat 277 und eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter KvK-nummer 64039374.

Artikel 1, ALLGEMEINES

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen zwischen Plus Jop und jeder Partei, die mit Plus Jop Verhandlungen über den Bezug von Dienstleistungen und/oder Produkten führt oder einen Vertrag geschlossen hat.

1.2
Plus Jop ist die liefernde Partei. Zu nennen: Auftragnehmer

1.3
Unter der Gegenpartei im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jeder zu verstehen, der mit dem Auftragnehmer einen Vertrag abschließt oder abschließen möchte oder für den der Auftragnehmer eine Dienstleistung oder sonstige Leistung erbringt.

1.4
Unter website wird verstanden: https://www.plusjop.nl/

1.5
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen können nur schriftlich getroffen werden.

1.6
Diese Geschäftsbedingungen schließen jegliche Einkaufsbedingungen der Gegenpartei vollständig aus.

Artikel 2, ANGEBOTE UND ABSCHLUSS DER VEREINBARUNG

2.1
Alle Angebote und Offerten des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sich aus dem Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.

2.2
Die auf der Website angegebenen Angebote gelten, solange sie auf der Website erwähnt werden und solange der Vorrat reicht.

2.3
Die Abgabe von Angeboten basiert auf der Richtigkeit der von der anderen Partei bereitgestellten Informationen und dem Umstand, dass die andere Partei die für den Auftragnehmer wichtigen, richtigen und vollständigen Dokumente und Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellt.

2.4
Wenn die Gegenpartei dem Auftragnehmer wissentlich oder unwissentlich falsche Informationen zur Verfügung stellt, werden die nachfolgenden finanziellen Folgen von der Gegenpartei getragen.

2.5
Ein Vertrag kommt nur zustande und bindet den Auftragnehmer nur, wenn und soweit ein Auftrag oder eine Abtretung der Gegenpartei vom Auftragnehmer gegenüber der Gegenpartei schriftlich bestätigt wurde oder wenn der Auftrag oder eine Abtretung vom Auftragnehmer tatsächlich ausgeführt wird.

2.6
Der Auftragnehmer hat das Recht, Bestellungen oder Aufträge nicht oder nur gegen Vorauskasse anzunehmen.

Artikel 3, LIEFERUNG

3.1
Die angegebene Lieferzeit ist keine strenge Frist, sondern nur eine ungefähre Angabe und wird so weit wie möglich berücksichtigt. Wird die Lieferfrist nur überschritten, kommt der Auftragnehmer nicht in Verzug, sofern sich aus dem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.

3.2
Alle genannten Preise verstehen sich inklusive Transport und Lieferung am vereinbarten Ort innerhalb der Niederlande.

3.3
Ein mit dem Auftragnehmer geschlossener Vertrag kann von der Gegenpartei nicht gekündigt werden. Die Gegenpartei ist an die Vereinbarung gebunden und von einer Widerrufsfrist kann keine Rede sein.

Artikel 4, PREISE

4.1
Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, geringfügige Preisänderungen vorzunehmen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Bruttopreiserhöhung seines Lieferanten an die Gegenpartei weiterzugeben.

4.3
Der Auftragnehmer ist berechtigt, kostenerhöhende Faktoren wie Abgaben, Steuern und Zuschläge von der Regierung an die Gegenpartei weiterzugeben.

4.4
Alle Kosten, die dem Auftragnehmer auf Wunsch des Vertragspartners entstehen, gehen zu dessen Lasten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Artikel 5, ZAHLUNG

5.1
Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgen.

5.2
Die Gegenpartei kommt nach Ablauf der Kündigungsfrist von 14 Tagen in Verzug. Die Forderung wird dann sofort fällig und zahlbar.

5.3
Für Lieferungen außerhalb der Niederlande ist die vollständige Bezahlung im Voraus erforderlich.

5.4
Die Gegenpartei schuldet ab dem Zeitpunkt des Verzuges Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen, die ab dem Tag des Ausfalls der Gegenpartei berechnet werden.

5.5
Wenn der Auftragnehmer aufgrund des Scheiterns des Geschäftskunden gezwungen ist, seine Forderung zur Einziehung an Excellent Incasso BV abzutreten, werden alle damit verbundenen Kosten wie Akten- / Verwaltungskosten in Höhe von € 45, – gerichtliche und außergerichtliche Kosten einschließlich der Kosten berechnet für einen Insolvenzantrag auf Rechnung der Gegenpartei. Die außergerichtlichen Kosten und / oder Inkassokosten betragen 15% des nicht bezahlten Betrags. Ein Verzugszins von 1% pro Monat wird ebenfalls ab dem Tag berechnet, an dem die Gegenpartei gesetzlich in Verzug ist.

5.6
Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, Forderungen, aus welchen Gründen auch immer, in Bezug auf Beträge aufzurechnen, die der Auftragnehmer aufgrund der zwischen ihr und der Gegenpartei bestehenden Vereinbarung berechnet.

Artikel 6, WERBUNG, RÜCKGABERECHT

6.1
Ist die Gegenpartei der Ansicht, dass der oder die gelieferten Gegenstände nicht der Vereinbarung entsprechen oder auf andere Weise zurückgesandt werden möchten, muss die Gegenpartei dies dem Auftragnehmer innerhalb von 8 Tagen ab dem Tag der Lieferung schriftlich mitteilen.

6.2
Bei Mängeln, für die die Gegenpartei nachweisen kann, dass sie nicht innerhalb von 8 Tagen angemessen entdeckt werden konnten, muss der Auftragnehmer spätestens 8 Tage nach angemessener Entdeckung schriftlich benachrichtigt werden. Mit maximal 1 (einem) Monat nach dem Liefertermin.

6.3
Nach Ablauf dieser Reklamationsfrist erlischt jedes Recht der Gegenpartei. Die Gegenpartei wird die beanstandeten Gegenstände unverändert lassen, um eine Prüfung durch den Auftragnehmer zu ermöglichen, und ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers berechtigt, die beanstandeten Waren zurückzusenden. Im letzteren Fall hat die Gegenpartei die Ware in der vom Auftragnehmer zu bestimmenden Weise zurückzugeben.

6.4
Wenn die Gegenpartei von diesem Recht Gebrauch macht, wird der Auftragnehmer innerhalb von vier Arbeitstagen eine Gutschrift erstellen und die bestellten Produkte müssen in der Originalverpackung und unbeschädigt zurückgesandt werden.

6.5
Die Rücksendung einer Bestellung muss von und auf Kosten der Gegenpartei erfolgen.

6.6
Wenn die versendeten Materialien innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum der Gutschrift beim Auftragnehmer eingehen, wird die Gutschrift innerhalb einer Woche ausgezahlt.

Artikel 7, ERWEITERTER EIGENTUMS- UND WERBERECHT

7.1
Der Auftragnehmer bleibt Eigentümer der an die Gegenpartei gelieferten Waren, bis der vereinbarte Preis für diese Angelegenheit und die für die Gegenpartei auszuführenden und auszuführenden Arbeiten vollständig bezahlt sind. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die fälligen Zinsen und Kosten.

7.2
Der Auftragnehmer bleibt Eigentümer der an die Gegenpartei gelieferten Waren, bis der vereinbarte Preis für diese Angelegenheit und die für die Gegenpartei auszuführenden und auszuführenden Arbeiten vollständig bezahlt sind. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die fälligen Zinsen und Kosten.

7.3
Die Gegenpartei verpflichtet sich, hinsichtlich der in Absatz 1 genannten Gegenstände keine Verfügungshandlungen wie Verpfändung oder sonstige Belastung dieser Waren oder Weitergabe an Dritte vorzunehmen, es sei denn, die Gegenpartei hat zu diesem Zeitpunkt alle ihre Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer erfüllt.

7.4
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, sich zu beschweren. Bleibt eine Rechnung unbezahlt, hat der Auftragnehmer das Recht, den oder die Artikel durch eine an die Gegenpartei gerichtete schriftliche Erklärung zurückzufordern. Der Kauf wird durch die Abrechnung aufgelöst. Für Parteien entsteht eine Rücktrittspflicht gegeneinander.

7.5
Die in Artikel 7.4 genannte Erklärung wird der Gegenpartei innerhalb von sechs Wochen nach Fälligkeit der Forderung und innerhalb von sechzig Tagen ab dem Tag der Übergabe der Ware an den Käufer per Einschreiben zugesandt.

7.6
Die Gegenpartei räumt dem Auftragnehmer bei Ausübung des Rüge- und Eigentumsrechts das Recht ein, alle hierfür erforderlichen Gebäude, Grundstücke und Flächen zu betreten, wenn die Gegenpartei bei der Rückgabe der vom Auftragnehmer gelieferten Ware nicht mitarbeitet.

Artikel 8, GARANTIE

8.1
Die vom Auftragnehmer gelieferte Ware wird nur im Hinblick auf das ordnungsgemäße Funktionieren der gelieferten Ware zugesichert, von der der Auftragnehmer als Dienstleister / Verkäufer nach vernünftigem Ermessen eine unsachgemäße Ausführung erwartet.

8.2
Der Auftragnehmer gewährt auf die vom Auftragnehmer gelieferten Waren eine Garantie von 1 (einem) Monat, gerechnet ab Rechnungsdatum.

8.3
Die Gegenpartei verzichtet bei Nichtbeachtung auf ihre Rechte.

8.3
Der Auftragnehmer haftet nicht für Angaben des Herstellers des Liefergegenstandes oder für Verpflichtungen des betreffenden Herstellers, einschließlich Wertminderungen.

8.4
Mängel, die auf Vandalismus oder Missbrauch der gelieferten Ware zurückzuführen sind, fallen nicht unter die in diesem Artikel gewährte Garantie.

8.5
Die Gewährleistung entfällt bei:

• Normale Abnutzung;
• nicht bestimmungsgemäße Verwendung oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung;
• unzureichende Wartung;
• Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanweisungen;
• (inkompetente) Reparatur oder Wartung durch die Gegenpartei oder Dritte;

Artikel 9, HAFTUNG

9.1
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dem Vertragspartner entstanden sind, es sei denn, der Vertragspartner kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers nachweisen.

9.2
Der Auftragnehmer übernimmt in keinem Fall eine Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch oder an Waren und Dienstleistungen und den damit verbundenen Arbeiten von Dritten verursacht werden. Nach Möglichkeit überträgt der Auftragnehmer seine Schadensersatzansprüche gegenüber dem jeweiligen Dritten auf die Gegenpartei.

9.3
Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für Betriebsschäden, Verzugsschäden, entgangenen Gewinn oder Stagnationsschäden oder sonstige Folgeschäden der Gegenpartei.

9.4
Die Haftung für Schäden ist ausdrücklich auf den Rechnungsbetrag ohne Mehrwertsteuer begrenzt, der sich auf die Lieferung bezieht, auf die sich der Schaden bezieht, zumindest auf die der Schaden sich bezieht.

9.5
Der Auftragnehmer haftet nicht für von der Gegenpartei verursachte Schäden, einschließlich des Transports von Waren durch die Gegenpartei.

9.6
Die Gegenpartei ist verpflichtet, den Auftragnehmer in die Lage zu versetzen, bei Schadensersatzansprüchen Ermittlungen einzuleiten und gegebenenfalls externe Sachverständige hinzuzuziehen.

9.7
Der Auftragnehmer ist stets berechtigt, Lieferanten und sonstige am Schadensersatzanspruch beteiligte Parteien zu beauftragenin Gewahrsam genommen.

9.8
Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 10, FORCE MAJEURE

10.1
Unter höherer Gewalt ist jeder vom Willen des Auftragnehmers unabhängige Umstand zu verstehen, der die vorübergehende oder dauerhafte Erfüllung des Vertrages behindert.

10.2
Höhere Gewalt umfasst insbesondere: Streik, Feuer, Zerstörung von Gütern auf dem Weg, Wasserschäden, behördliche Maßnahmen, Verzögerungen beim Versand und / oder Transport, Verkehrsbehinderung, Einfuhr- und Ausfuhrhindernis, Versäumnisse bei Lieferanten sowie alle anderen Umstände, die den Auftragnehmer zu einer ordnungsgemäßen Geschäftsausführung veranlassen wird behindert.

10.3
In Fällen höherer Gewalt hat der Auftragnehmer das Recht, die Ausführung des Vertrags so lange auszusetzen, wie die Situation höherer Gewalt andauert, oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass der Auftragnehmer zu Schadenersatz verpflichtet ist.

10.4
Für den Fall, dass die Lieferfrist aufgrund höherer Gewalt um mehr als einen Monat überschritten wird, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliches Eingreifen schriftlich aufzulösen, ohne dass der Auftragnehmer zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist.

Artikel 11, AUSSETZUNG, AUFLÖSUNG

11.1
Wenn die Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt oder wenn Grund zur Befürchtung besteht, sowie im Falle des Konkurses, des Zahlungsaufschubs oder der Zahlungseinstellung der Gegenpartei oder im Falle der Aussetzung, Bei Veräußerung oder Liquidation seines Unternehmens ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführung des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen.

11.2
Der Anspruch auf den vom Auftragnehmer bereits erfüllten Teil des Vertrages sowie Schäden aus der Aussetzung oder Auflösung sind dann ebenfalls sofort geltend zu machen.

Artikel 12, RICHTIGE UND FORUM-WAHL

12.1
Für alle Streitigkeiten zwischen Parteien gilt niederländisches Recht.

12.2
Alle Streitigkeiten aus vom Auftragnehmer geschlossenen Verträgen werden, soweit dies nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen möglich ist, am Amtsgericht Alkmaar beigelegt.

Artikel 13, NULLITY

13.1
Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch ein Urteil des Gerichts für nichtig erklärt werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

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